03.03.2022

Regierungsentwurf stellt Ziele für Gasspeicherfüllstände in Frage

Heute wurde ein Referentenentwurf bekannt, der substanzielle Eingriffe in den Gasspeichermarkt vorsieht. Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) sieht durch die Pläne der Bundesregierung den marktwirtschaftlichen Betrieb der Gasspeicher und insbesondere das Ziel von Mindestfüllständen in den Gasspeichern gefährdet.

Der Gesetzentwurf soll auf Basis eines Antrags der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erfolgen und Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vornehmen. Die Änderungen sehen vor, dass die Betreiber von Gasspeichern ab diesem Jahr folgende Füllstände in den Gasspeichern gewährleisten sollen:

  • August: 65 Prozent
  • Oktober: 80 Prozent
  • Dezember: 90 Prozent
  • Februar: 40 Prozent

Ein Nachweis darüber soll laut dem Entwurf gegenüber der Bundesnetzagentur, dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe regelmäßig erbracht werden.

Darüber hinaus sollen Betreiber von Gasspeichern verpflichtet werden, den Nutzern von Gasspeichern ihre gebuchten, aber nicht genutzten Speicherkapazitäten für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende des jeweiligen Speicherjahres zu entziehen. Die Kapazität soll in diesem Fall dem Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe zur Verfügung gestellt werden, und zwar wenn erkennbar ist, dass die Nutzer der Gasspeicher die vorgegebenen Füllstände nicht einhalten. Die Pflicht des Speichernutzers zur Zahlung der Entgelte bleibe davon unberührt.

Sebastian Bleschke, INES-Geschäftsführer, kommentiert den Gesetzesvorschlag wie folgt: „Der vorgesehene gesetzliche Eingriff zur Vorgabe von Mindestfüllständen in Gasspeichern und der Entzug von gebuchten Kapazitäten stellt einen marktwirtschaftlichen Betrieb der Gasspeicher und insbesondere das Ziel der gewünschten Mindestfüllstände grundsätzlich in Frage.“

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