27.11.2020

Bundesrat: Gasspeicher bedeutender Teil der Wasserstoffinfrastruktur

Heute fasst der Bundesrat einen Entschließungsantrag, der Gasspeicher als bedeutenden Teil der Wasserstoffinfrastruktur würdigt und die Bundesregierung auffordert, die Gasspeicher bei der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie entsprechend zu berücksichtigen.

In dem von den Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern eingebrachten Entschließungsantrag zur Schaffung eines Rechtsrahmens für eine Wasserstoffwirtschaft heißt es konkret unter Ziffer 6: „Der Bundesrat stellt fest, dass es zur Schaffung einer Wasserstoffinfrastruktur und zur Gewährleistung von Wasserstoffversorgungssicherheit in Deutschland eines übergreifenden Blicks auf das Zusammenspiel aller am Gasversorgungssystem beteiligten Marktakteure bedarf. Dabei kommt insbesondere auch den vorhandenen und in Richtung Wasserstoffaufnahme weiterzuentwickelnden Gasspeichern eine besondere Bedeutung zu. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dies bei der Umsetzung der nationalen Wasserstoffstrategie adäquat zu berücksichtigen.“

Die Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES) begrüßt, dass die politischen Entscheidungsträger die Gasspeicher als unverzichtbaren Bestandteil der Energiewende-Infrastruktur wahrnehmen. Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der INES, kommentiert die Entschließung des Bundesrates deshalb wie folgt: „Es ist richtig, Gasspeicher als Teil der Wasserstoffinfrastruktur verstärkt in den Blick zu nehmen. Nur mit den Gasspeichern liefert Wasserstoff die entscheidenden Beiträge zum Gelingen der Energiewende. Wasserstoff, der in verteilten Reserven gespeichert wird, entlastet die Netze, bietet Liefersicherheit beim Einsatz in Industrie und Verkehr und liefert auch in Zeiten einer kalten Dunkelflaute die benötigte Energie.“

Um die Gasspeicher bei der Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie wie vom Bundesrat gefordert adäquat zu berücksichtigen, empfiehlt INES:

  • Bei der Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile (Maßnahme 1) ist darauf zu achten, dass der Wettbewerbsrahmen zwischen Strom- und Gasspeichern fair ausgestaltet ist. Zum Beispiel entfällt auf die Speicherung erneuerbarer Energie in Gasspeichern die Konvertierungsumlage, währenddessen die Umlage bei Stromspeichern nicht anfällt.
  • Der Markthochlauf von Elektrolyseuren (Maßnahme 3) sollte mit der netzentlastenden Produktion von Wasserstoff (Maßnahme 2) kombiniert organisiert werden. Im Rahmen von Ausschreibungsmodellen sollten beide Maßnahmen integriert betrachtet werden. Die marktwirtschaftlichen Akteure können so den Markthochlauf leisten und zeitgleich die Netze in Kooperation mit den Netzbetreibern entlasten. Gerade bei der netzentlastenden Wirkung spielen Gasspeicher eine zentrale Rolle, da sie den erneuerbaren Strom in Gasform dann aufnehmen, wenn der produzierte Strom nicht verbraucht oder abtransportiert werden kann.

HINTERGRUND

Im Rahmen des Dialogprozesses Gas 2030 hat die Bundesregierung sich intensiv mit der Produktion und zukünftigen Einsatzbereichen erneuerbarer Gase und damit auch von Wasserstoff beschäftigt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind bei der Erarbeitung der Nationalen Wasserstoffstrategie aufgegriffen worden. Seit der Verabschiedung der Nationalen Wasserstoffstrategie im Juni 2020 erstreckt sich die Debatte zunehmend auch auf den Bereich der Wasserstoffinfrastrukturen. Zuletzt wurde von der Bundesnetzagentur ein umfassender Konsultationsprozess zu möglichen Regulierungsansätzen für Wasserstoffnetze abgeschlossen. INES hatte sich hierbei für einen adaptiven Regulierungsansatz ausgesprochen, bei dem sich die Regulierung schrittweise der Marktentwicklung anpasst. Eine kurzfristige Erweiterung der Erdgasnetz-Regulierung auf Wasserstoff ist aus Sicht der INES nicht zielführend.

DOWNLOADS

PDF der vorliegenden Pressemitteilung

INES-Stellungnahme zur adaptiven Wasserstoffnetz-Regulierung (04.09.2020)

INES-Stellungnahme zum Entwurf der Nationalen Wasserstoffstrategie (20.04.2020)

 

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